16.10.2017

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen gültig ab September 2017

 

1. Allgemeines

Die nachstehenden AGB gelten für alle Angebote, Bestellungen, Verträge, Lieferungen oder sonstigen Leistungen von Firma Ingrid L. Blecha Ges.m.b.H. Diese Bedingungen sind für den gesamten gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsverkehr der Firma Ingrid L. Blecha Ges.m.b.H., folgend auch Auftragnehmer genannt, verbindlich, auch wenn darauf z. B. bei mündlichen und telefonischen Bestellungen nicht ausdrücklich Bezug genommen wird. Der Auftraggeber akzeptiert diese Bedingungen, wenn nicht auf andere Weise, so durch Annahmen von Waren und Leistungen. Gegenteilige Erklärungen des Auftraggebers sind rechtsunwirksam. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Geschäftspartners werden für die gesamte Geschäftsbeziehung ausdrücklich ausgeschlossen. Eine schriftliche Übereinkunft zur Änderung einzelner Bedingungen berührt die anderen Bedingungen nicht.

2. Angebote und Aufträge

Unsere Angebote erfolgen immer freibleibend. Auftragsbestätigungen samt deren Beilagen gelten als vom Besteller vollinhaltlich angenommen, wenn der Besteller seine Einsprüche nicht schriftlich mitteilt. Die schriftliche Mitteilung seiner Einsprüche hat uns binnen drei Werktagen, ab Ausstellungsdatum, nachweislich zuzugehen. Handelsübliche Abweichungen der Liefer- und Leistungsgegenstände bleiben vorbehalten, soweit damit nicht eine erhebliche Funktions- oder Qualitätsänderung verbunden ist. Wir sind berechtigt, Bestellungen auch nur zum Teil anzunehmen, oder ohne Angaben von Gründen abzulehnen. Erwirbt der Auftraggeber das Produkt zum Weiterverkauf oder Einbau gem. BauPVo, so ist er spätestens bei Auftragserteilung verpflichtet, die jeweiligen erforderlichen Dokumente bzw. Materialbescheinigungen anzufordern. Falls gegen diese Verpflichtung verstoßen wird, hält sich die Firma Ingrid L. Blecha Ges.m.b.H. schad- und klaglos. Für die nachträgliche Verfügbarkeit dieser Dokumente wird keine Garantie übernommen. Für die Bereitstellung der Dokumente ist der Auftragnehmer berechtigt die mit dem Aufwand verbundenen Kosten in Rechnung zu stellen, mindestens jedoch EUR 15,00 pro Dokument.

3. Preis und Zahlung

Unsere Preise sind freibleibend, exkl. Umsatzsteuer, und sonstigen gesetzlichen Abgaben und gelten, wenn nicht anders vereinbart, ab unserem Lager oder Lieferwerk ohne Verpackung. Falls nichts anderes vereinbart, oder in unseren Rechnungen angegeben, ist der Kaufpreis sofort nach Lieferung, ohne Skontoabzug fällig. Sämtliche Rechnungen sind in der Weise zu zahlen, dass wir am Fälligkeitstag über den Betrag verfügen können. Eingehende Zahlungen können unabhängig von der Widmung durch den Auftraggeber jeweils auf die älteste Lieferung angerechnet werden. Kosten des Zahlungsverkehrs trägt der Auftraggeber. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist treten, ohne dass es einer Mahnung bedarf, die Verzugsfolgen ein. Im Verzugsfall sind wir berechtigt, vorprozessuale Kosten, insbesondere Mahnspesen und Rechtsanwaltskosten, in Rechnung zu stellen, soweit diese nach den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der Verordnung über die Höchstsätze der Inkassoinstitute, oder den Rechtsanwaltstarifgesetz verzeichnet werden. Die Rückbehalte von Zahlungen oder die Aufrechnung wegen etwaiger Gegenansprüche des Auftragsgebers ist ausgeschlossen. Bei Überschreitung des Zahlungszieles, oder bei Verzug, berechnen wir Zinsen in der Höhe von 8 % Punkten über dem Basiszinssatz, es sei denn höhere Zinsen sind vereinbart. Die Geltendmachung eines weiteren Vermögensschadens bleibt vorbehalten. Eine Mahngebühr von EUR 40,00 wird in jedem einzelnen Fall in Rechnung gestellt. Sämtliche Nebenkosten, wie etwa Kosten der Fracht, Versicherung, Ausfuhr-, Durchfuhr-, Einfuhr- Bewilligungen, sowie Beurkundungen (WAZ) gehen zu Lasten des Auftraggebers. Ebenso hat der Auftraggeberall e Arten von Steuern, Abgaben, Gebühren und Zölle zu tragen. Bei Aufträgen unter 200,00 Euro Nettowarenwert behalten wir uns vor, diesen Betrag als Mindestauftragswert bzw. einen darunter liegenden Kleinfakturenzuschlag in Rechnung zu stellen.

Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass unser Zahlungsanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Auftraggebers gefährdet wird, oder gerät der Auftraggeber mit einem erheblichen Betrag in Zahlungsverzug oder treten andere Umstände ein, die auf eine wesentliche Verschlechterung der Leistungsfähigkeit des Auftraggebers nach Vertragsabschluss schließen lassen, stehen uns die Rechte gemäß § 1052 ABGB zu. Wir sind dann auch berechtigt, alle noch nicht bedienten Forderungen aus der laufenden Geschäftsverbindung mit dem Auftraggeber sofort fällig zu stellen. Ein vereinbartes Skonto bezieht sich immer nur auf den Rechnungswert und setzt den vollständigen Ausgleich aller fälligen Verbindlichkeiten des Auftraggebers im Zeitpunkt der Skontierung voraus. Soweit nichts anderes vereinbart, beginnen Skontofristen ab Rechnungsdatum.

4. Liefertermine

Unsere Zusage von Lieferterminen und Fristen erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen. Ein zugesagter Liefertermin gilt als eingehalten, wenn innerhalb der vereinbarten Frist unsere Lieferbereitschaft dem Auftraggeber angezeigt wird. Bei Vorliegen höherer Gewalt, Maßnahmen von Behörden, oder sonstigen Umständen, die wir nicht beeinflussen können, wird der zugesagte Liefertermin entsprechend der Dauer verschoben. Schadenersatzansprüche oder sonstige Ansprüche gegen uns, stehen dem Auftraggeber nicht zu, wenn unser Lieferverzug auf Säumnis unserer Zulieferer zurückzuführen ist. Wenn wir zugesagte Liefertermine überschreiten, hat der Auftraggeber das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, wenn wir nicht innerhalb einer angemessenen Frist, das sind mindestens vier Wochen, die Lieferung vollziehen. Schadenersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung, Leistung oder nicht Erfüllung, sind ausgeschlossen, es sei denn, uns fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.

Kurzfristige Lieferfristüberschreitungen hat der Auftraggeber jedenfalls zu akzeptieren, ohne dass ihm ein Schadenersatzanspruch, oder ein Rücktrittsrecht, zusteht. Pönalforderungen sind stets ausgeschlossen. Wir sind so lange zur Lieferung nicht verpflichtet, wie der Auftraggeber mit einer fälligen Zahlung in Verzug ist, oder alle Einzelheiten des Auftrages nicht klar gestellt sind.

5. Massenabweichungen, Teillieferungen

Abweichungen vom Maß, Gewicht und Güte sind nach DIN/EN, den technischen ÖNORMEN oder geltender Verkehrsübung zulässig. Andere Abweichungen bedürfen einer besonderen Vereinbarung. Bezüglich der Liefermenge behalten wir uns eine Toleranz von +/- 10 % vor.

Teillieferungen sind zulässig, gelten als selbstständiges Geschäft und werden dementsprechend fakturiert. Für Teillieferungen und Restlieferungen fallen jeweils Transportkosten an die vom Auftraggeber zu tragen sind.

6. Gefahrenübergang

Sobald die Ware unser Lager oder Lieferwerk verlässt oder der Auftraggeber von der Lieferbereitschaft verständigt wurde, gehen alle Gefahren und Lasten auf diesen über.

7. Rücksendungen

Rücksendungen und Umtausch gelieferter Waren sind nur nach unserer ausdrücklichen vorherigen Zustimmung möglich. Die dadurch entstehenden Kosten trägt der Auftraggeber. Für Waren einwandfreier und unveränderter Beschaffenheit leisten wir Wertgutschrift für das Material, abzgl. einer Manipulationsgebühr von 25 % des Warenwertes, jedoch mindestens 110,00 Euro. Sonderanfertigungen, Nichtlagerware und Materialzuschnitte werden nicht zurückgenommen.

8. Gewährleistung

Wir leisten gegenüber Auftraggebern, die keine Verbraucher iSd KschG sind, die gesetzliche Gewährleistung mit der Einschränkung, dass nur für Material-, Produktions- und Konstruktionsfehler gehaftet wird, die vor Ablauf von 24 Monaten nach dem Produktionsdatum und vor Übergabe an den Endverbraucher gerügt werden.

8.1. Beweislastumkehr

Die Beweispflicht für das Vorhandensein von Mängel im Übergabezeitpunkt trifft auch innerhalb der ersten 6 Monate, ab Übergabe, den Auftraggeber.

8.2. Haftrückgriffsrecht

Das Rückgriffsrecht des Auftraggebers gegenüber uns nach § 933 b ABGB - soweit anwendbar - wird einvernehmlich ausgeschlossen.

8.3. Gewährleistungsausschluss

Sämtliche Garantie- und Gewährleistungsansprüche verfallen, sofern durch Dritte, nicht von uns beauftragten Personen, Arbeiten an der Ware durchgeführt werden. Wir übernehmen im obgenannten Fall, nach unserer Wahl, entweder die Beseitigung der Mängel in einem brauchbaren Zustand auf unsere Kosten, oder leisten dafür Ersatz. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Für Schäden an der Ware, die durch Dritte (im Zuge der Lieferung durch Dritte oder im Zuge des Einbaus durch Kunden oder Dritte) entstehen, haften wir nicht. Bei allfälligen Ersatzvornehmungen haften wir jedenfalls nur bis zur Höhe der Eigenkosten.

8.4. Mängelrüge

Der Auftraggeber hat unverzüglich zu prüfen, ob die gelieferte Ware in Menge und Qualität den vertraglichen Vereinbarungen entspricht und für den allenfalls vereinbarten Einsatzbereich geeignet ist. Wird diese Prüfung ganz oder teilweise unterlassen, oder werden offene Mängel nicht längstens innerhalb von drei Werktagen ab Übernahme der Ware schriftlich nachweislich geltend gemacht, gilt die Ware hinsichtlich dieser Mängel bzw. des vereinbarten Einsatzbereiches als genehmigt. Verborgene Mängel sind unverzüglich nach ihrem Hervorkommen, spätestens jedoch innerhalb von 6 Monaten nach Übernahme der Ware geltend zu machen. Die Mängelrügen sind ausgeschlossen, wenn sich der Zustand der Ware nach Warenübergang, aus welchen Gründen auch immer, geändert hat, und zwar durch Ursachen oder Umstände, die nicht durch uns zu vertreten sind. Mängelrügen entbinden nicht von der Verpflichtung zur Einhaltung der vereinbarten Liefer- und Zahlungsbedingungen. Gewährleistungsansprüche setzen jedenfalls voraus, dass der Auftraggeber das Vorliegen des Mangels bei Übergabe nachweist.

Für Rohstoffmängel haften wird nur insoweit, als wir den Mangel unter Anwendung fachmännischer Sorgfalt hätten erkennen können, und zwar lediglich im Rahmen der Gewährleistung unseres Lieferanten. Für alle mitgelieferten fremden Erzeugnisse und Waren wird nur diejenige Gewähr übernommen, die Erzeuger und Lieferanten dieser Erzeugnisse und Waren uns gegenüber eingehen. Neben dieser Gewährleistung haften wir für keine wie immer gearteten erkennbaren, oder erst künftig entstehenden Schäden, es sei denn, dass diese vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Die Haftung der Firma Ingrid L. Blecha Ges.m.b.H. für bloß leicht fahrlässig verursachte Schäden wird hiermit ausgeschlossen. Ansprüche Dritter, sowie der Ersatz von Mangel - oder Folgeschäden, werden ausgeschlossen. Sollte jedoch aufgrund geltender oder zukünftig, zwingender gesetzlicher Bestimmungen dennoch Schadenersatzhaftungen bewirkt werden, ist sie auf den Wert der gelieferten Ware beschränkt. Soweit nichts anderes vereinbart, verjähren vertragliche Ansprüche, die dem Auftraggeber gegen uns aus Anlass und im Zusammenhang mit der Leistung der Ware entstehen, 6 Monate nach Ablieferung der Ware.

9. Storno

Treten Auftraggeber, ohne berechtigt zu sein, vom Vertrag zurück, oder begehren sie seine Aufhebung, haben wir die Wahl, auf Erfüllung des Vertrags zu bestehen, oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen. Im letzten Fall sind Auftraggeber verpflichtet, nach unserer Wahl, selbst bei fehlendem Verschulden und wenn kein Schaden vorliegt, einen pauschalierten Schadenersatz in der Höhe von 25 % der Bruttoauftragssumme, oder den tatsächlichen Schaden zu bezahlen. Der pauschalierte Schadenersatz unterliegt nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht.

10. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleibt die gelieferte Ware in unserem Eigentum und der Auftraggeber haftet für alle damit verbundenen Kosten und Spesen. Im Falle des auch nur teilweisen Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, die Ware auch ohne Zustimmung des Auftraggebers zurückzuholen.

Bei Zugriff Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände hat der Auftraggeber auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich von Zugriffen zu benachrichtigen. Bis zur vollständigen Begleichung der offenen Forderungen trägt der Auftraggeber das Folgerisiko für die Gefahr des Unterganges, des Verlustes oder der Verschlechterung der Ware. Allfällige Ansprüche gegen Versicherer sind in den Grenzen des § 15 VersVG bereits jetzt an uns abgetreten. Der Auftraggeber ist daher verpflichtet, sie entsprechend gegen alle Risiken zu versichern, und sorgfältig zu verwahren. Erwirbt der Auftraggeber durch Verarbeitung, so wie Veräußerung, Vermengung oder Verbindung unserer Waren Forderungen gegen Dritte, sind wir berechtigt, die Abtretung dieser Forderungen zahlungshalber zu verlangen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Abnehmer rechtzeitig von der Zession zu verständigen, uns auf unser Verlangen, den Abnehmer zu nennen, sowie uns alle Informationen zur Durchsetzung unseres verlängerten Eigentumsvorbehaltes zukommen zu lassen. Zur Sicherungsübereignung oder Verpfändung der Vorbehaltsware ist der Auftraggeber nicht berechtigt. Bei Vermengung, Vermischung oder Verarbeitung der Ware durch den Auftraggeber, ist er verpflichtet, unseren so entstandenen Miteigentumsanteil zur Sicherung des restlichen Kaufpreises an uns zu übertragen. Wir sind berechtigt, die gelieferte Ware zurückzufordern, wenn wir schlechte Kreditauskünfte über den Auftraggeber erhalten, Akzepte des Auftraggebers protestiert wurden, oder in dessen wirtschaftlichen Verhältnissen eine wesentliche Verschlechterung eintritt. Gibt der Auftraggeber die Vorbehaltsware gegen Barzahlung weiter, übereignet er bereits jetzt den von seinem Käufer/Abnehmer künftig zu empfangenen Preis an der Vorbehaltsware im Wege des Besitzkonstituts. Ferner hat der Auftraggeber durch entsprechende Buchvermerke den Bestand unserer Forderung anzumerken.

11. Verpackung

Die vom Auftraggeber gewünschte oder von uns bzw. unserem Lieferwerk für notwendig erachtete Verpackung wird als entgeltlich verrechnet. Für Schutz- und/oder Transportmittel sorgen wir nach unserer Erfahrung auf Kosten des Auftraggebers. Die Kosten für den Abtransport und die sachgerechte Entsorgung des Verpackungsmaterials sind vom Auftraggeber zu tragen. Verpackungsmaterial wird von uns nicht zurück genommen.

12. Rechnungszustellung

Der Auftraggeber stimmt der Rechnungszustellung hiermit auf dem elektronischen Weg ausdrücklich zu. Er hat weiters dafür Sorge zu tragen, dass sämtliche elektronischen Zusendungen von uns per E-Mail ordnungsgemäß an die von ihm bekanntgegebene E-Mail Adresse zugestellt werden können und technische Einrichtungen wie etwa Filterprogramme oder Firewalls entsprechend zu adaptieren. Etwaige automatisierte, elektronische Antwortschreiben an uns können nicht berücksichtigt werden und stehen einer gültigen Zustellung nicht entgegen. Ingrid L. Blecha Ges.m.b.H. haftet nicht für Schäden, die aus einem, gegenüber einer postalischen Zustellung allenfalls erhöhten Risiko einer elektronischen Zusendung der Rechnung per E-Mail resultieren. Der Auftraggeber trägt das durch eine Speicherung der elektronischen Rechnung erhöhte Risiko eines Zugriffes durch unberechtigte Dritte. Weiters hat uns der Auftraggeber über eine Änderung der E-Mail-Adresse unverzüglich zu informieren. Zusendungen von Rechnungen an die vom Auftraggeber zuletzt bekannt gegebene E-Mail-Adresse gelten als zugegangen, auch wenn uns der Auftraggeber eine Änderung seiner E-Mail-Adresse nicht bekannt gegeben hat. Der Auftraggeber kann die Teilnahme an der elektronischen Zusendung der Rechnung per E-Mail schriftlich mittels E-Mail, Fax oder Brief widerrufen. Nach Eintreffen und Bearbeitung des Widerrufs erhält der Auftraggeber Rechnungen zukünftig postalisch an die uns zuletzt bekannt gegebene Postanschrift zugestellt.

13. Datenschutz

Der Auftraggeber stimmt ausdrücklich zu, dass seine persönlichen Daten, nämlich Name/Firma, Beruf, Geburtsdatum, Firmenbuchnummer, Vertretungsbefugnisse, Ansprechperson, Geschäftsanschrift und sonstige Adressen des Kunden, Telefonnummer, Telefaxnummer, E-Mail-Adresse, Bankverbindungen, Kreditkartendaten, UID-Nummer zum Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung des Kunden sowie für eigene Werbezwecke, beispielsweise zur Zusendung von Angeboten, Werbeprospekten und Newsletter (in Papier- und elektronischer Form), sowie zum Zwecke des Hinweises auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung (Referenzhinweis) automationsunterstützt ermittelt, gespeichert und verarbeitet werden. Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich mittels E-Mail, Telefax oder Brief widerrufen werden.

Der Kunde willigt ein, dass wir zugelassene Auskunfteien über die Aufnahme und Beendigung der Geschäftsbeziehung informieren.

Wir sind insbesondere berechtigt, Forderungen, Verweigerung von Scheck und Wechseleinlösung, Beantragung von Mahnbescheid und Erhebung der Zahlungsklage bei unbestrittener Forderung, Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, Ablehnung oder Änderung der Forderungsversicherung durch Kreditversicherer zu melden. 

Hinweis: Daten der Kunden oder beteiligter Dritter werden von uns EDV-mäßig gespeichert und verarbeitet, soweit dies zur ordnungsgemäßen Abwicklung der vertraglichen Beziehungen erforderlich ist.

14. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Als Erfüllungsort gilt der Sitz des Auftragnehmers als vereinbart. Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist deutsch. Die Vertragsparteien vereinbaren österreichische inländische Gerichtsbarkeit. Örtlich zuständig ist das sachlich zuständige Gericht, am Sitz unseres Unternehmens.

15. Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere Punkte dieser AGB unwirksam sein, oder unwirksam werden, so berührt dies die Rechtsgültigkeit der übrigen Punkte nicht.